Ich glaube, dass es gar keine Konsequenzen haben wird. Die Zukunft wird es zeigen.Andreas u. Uta hat geschrieben:was glaubst du werden die Konsequenzen seitens der Behörden wohl sein...
"Nackter Wanderer" Brite verliert Rechtsstreit um Nacktheit als Menschenrecht
Re: eher keine Konsquenzen in D
-
- Beiträge: 1452
- Registriert: 14 Juni 2004 22:36
- Wohnort: München
Ein Fressen für die Schweizer Presse:
Unter der Gürtellinie:
Der irre Nacktwanderer aus dem Knast: Er ging sogar blutt vor Gericht!
http://www.blick.ch/news/ausland/der-ir ... 33280.html
Andreas
Unter der Gürtellinie:
Der irre Nacktwanderer aus dem Knast: Er ging sogar blutt vor Gericht!
http://www.blick.ch/news/ausland/der-ir ... 33280.html
Andreas
- regenmacher
- Beiträge: 3770
- Registriert: 04 Oktober 2003 18:18
- Wohnort: 53498 Bad Breisig
- Kontaktdaten:
(1)
Die vorliegende Entscheidung geht auf eine Beschwerde aus dem Jahre 2011 zurück, die der Beschwerdeführer unter Verzicht auf juristischen Beistand startete. (Die Kanzlei Bindmans, die im Text zur Entscheidung genannt ist, kam erst in jüngerer Zeit dazu, konnten aber mit Mühe Verfahrensfehler aus dem Verfahrensbeginn ausbügeln). 2011 ging es um die Behandlung des Beschwerdeführers durch schottische Behörden und Gerichte, die nach schottischem Recht urteilten. Fragen zur ASBO sind in der vorliegenden Entscheidung naturgemäß noch nicht berücksichtigt. Die Entscheidung darüber, ob es diesbezüglich zu einem eigenen Verfahren in Straßburg kommt, ist in Absprache mit der Kanzlei Bindmann vom eventuellen Beschwerdeführer auf einen Zeitpunkt nach Verkündigung des vorliegenden Urteils verschoben worden. Zumindest für dieses Verfahren kann auf eine Entscheidung des High Court zugegriffen werden, die bewusst den Weg nach Straßburg frei gemacht hat, in dem es auch formal feststellte, dass die juristischen Mittel ausgeschöpft sind.
(2)
Zum Entscheid gibt es eine Pressemitteilung des Gerichtes, deren pdf über diesen Link :
http://hudoc.echr.coe.int/.../eng-press ... earch.aspx...
erreichbar ist. Dort ist die Entscheidung etwas erläutert.
Ich will schnell daraus zitieren:
In kurz :
Die Entscheidung ist nicht nutzbar, um (auch in Schottland!) als Begründung für ein generelles Nacktverbot in der Öffentlichkeit herzuhalten.
.
Die vorliegende Entscheidung geht auf eine Beschwerde aus dem Jahre 2011 zurück, die der Beschwerdeführer unter Verzicht auf juristischen Beistand startete. (Die Kanzlei Bindmans, die im Text zur Entscheidung genannt ist, kam erst in jüngerer Zeit dazu, konnten aber mit Mühe Verfahrensfehler aus dem Verfahrensbeginn ausbügeln). 2011 ging es um die Behandlung des Beschwerdeführers durch schottische Behörden und Gerichte, die nach schottischem Recht urteilten. Fragen zur ASBO sind in der vorliegenden Entscheidung naturgemäß noch nicht berücksichtigt. Die Entscheidung darüber, ob es diesbezüglich zu einem eigenen Verfahren in Straßburg kommt, ist in Absprache mit der Kanzlei Bindmann vom eventuellen Beschwerdeführer auf einen Zeitpunkt nach Verkündigung des vorliegenden Urteils verschoben worden. Zumindest für dieses Verfahren kann auf eine Entscheidung des High Court zugegriffen werden, die bewusst den Weg nach Straßburg frei gemacht hat, in dem es auch formal feststellte, dass die juristischen Mittel ausgeschöpft sind.
(2)
Zum Entscheid gibt es eine Pressemitteilung des Gerichtes, deren pdf über diesen Link :
http://hudoc.echr.coe.int/.../eng-press ... earch.aspx...
erreichbar ist. Dort ist die Entscheidung etwas erläutert.
Ich will schnell daraus zitieren:
As to whether the measures were “necessary in a democratic society”, the Court noted that they were not the result of any blanket prohibition on public nudity.
In kurz :
Die Entscheidung ist nicht nutzbar, um (auch in Schottland!) als Begründung für ein generelles Nacktverbot in der Öffentlichkeit herzuhalten.
.
- regenmacher
- Beiträge: 3770
- Registriert: 04 Oktober 2003 18:18
- Wohnort: 53498 Bad Breisig
- Kontaktdaten:
Auf der HP der britischen Naturisten (BN) findet sich unter
http://www.bn.org.uk/articles.php/_/new ... court-r308
eine erste Analyse der Entscheidung. Malcolm Boura, der übrigens auch schon an einem nackten Protestmarsch teilnahm (ich notierte seinerzeit darüber), hat sie verfasst.
http://www.bn.org.uk/articles.php/_/new ... court-r308
eine erste Analyse der Entscheidung. Malcolm Boura, der übrigens auch schon an einem nackten Protestmarsch teilnahm (ich notierte seinerzeit darüber), hat sie verfasst.
Es war also doch gar nicht so "aus der Luft gegriffen", einen "alten" und schon "vermoderten" Thread so zu belassen und einen NUR auf die aktuelle "Affäre Gough" bezogenen Thread NEU zu erstellen!regenmacher hat geschrieben:Auf der HP der britischen Naturisten (BN) findet sich unter
http://www.bn.org.uk/articles.php/_/new ... court-r308
eine erste Analyse der Entscheidung. Malcolm Boura, der übrigens auch schon an einem nackten Protestmarsch teilnahm (ich notierte seinerzeit darüber), hat sie verfasst.
Die 1. Analyse von Malcolm Boura zu lesen, gibt ein klein wenig Aufschluss darüber, warum Gough vor dem europäischen Gerichtshof war. Ich will jetzt nicht sagen: "Viel Lärm um Nichts!", was den Beitrag des Eröffnungs-Threads betrifft. Der Bericht zeigt halt, wo überall die "Heckenschützen" lauern (können), wenn es um die FKK geht, um Nacktheit geht, "Öffentlichkeit" geht, Gerichtsbarkeit geht!
Mannix
-
- Beiträge: 1452
- Registriert: 14 Juni 2004 22:36
- Wohnort: München
The European Court of Human Rights
In the case of Gough v. the United Kingdom
Urteil:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pag ... 001-147623
Andreas
In the case of Gough v. the United Kingdom
Urteil:
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pag ... 001-147623
Andreas
Ich kann mit folgendem Link nichts anfangen, da kommt nur "Council of Europe ... ** Forbidden ** You do not have access to the requested page."
Vermutlich scheitert der Zugang an den Punkten im Link.regenmacher, 20141030 14:41 MEZ, hat geschrieben: (2)
Zum Entscheid gibt es eine Pressemitteilung des Gerichtes, deren pdf über diesen Link :
http://hudoc.echr.coe.int/.../eng-press ... earch.aspx...
erreichbar ist. Dort ist die Entscheidung etwas erläutert.
Hiermit erreicht man den pdf-Text "not the result of any blanket prohibition on public nudity. Each arrest was considered on its own facts":
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-pre ... 11-6016584
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-pre ... 11-6016584