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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 08 September 2010 15:16 |
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krawatzki
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 96

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Nacktwandern in Vorarlberg
Hallo Miteinander,
wer hat Lust mit mir in Vorarlberg zu wandern? Wer kennt gute Wanderstrecken?
Grüße
Gerd
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Puistola

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 2341
Wohnort: Moschtindien

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Lust auf Vorarlberg: Nacktwandern nicht verboten!
Danke Horst.
Amüsant, mein rotes Käppchen im Bild zu sehen:
| Zitat: | [img]http://resources.vol.at/FastResource.aspx?ResourceID=news-20090619-07224530-120954792 [/img]Im Kanton St. Gallen ist Nacktwandern nicht explizit verboten – solange keine sexuelle Absicht dahinter steht.
In Vorarlberg sei das anders, heißt es im Polizeihauptquartier: „Nach dem Sittenpolizeigesetz ist das definitiv nicht zulässig“, bestätigt der stellvertretende Landespolizeikommandant Siegbert Denz den „VN“.
Auf Vorarlbergs Alpen gäbe es insofern bisher keinen Sündenfall. „Aber es wird wohl auch so sein: Wo kein Kläger, da kein Richter“, lacht Alpinpolizist Alster. |
Also das Sittenpolizeigesetz des Landes Vorarlberg:
http://v000702.vhost-vweb-02.sil.at/wp-content/uploads/2008/07/vorarlberg-sittenpolizeigesetz-2005.pdf
| Zitat: | 1. Abschnitt
Wahrung des öffentlichen Anstandes
§ 1 (1) Jedermann hat sich so zu verhalten, dass der öffentliche Anstand nicht verletzt wird.
(2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit anzusehen, das einen groben Verstoß gegen jene Pflichten der guten Sitten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat.
(3) Die Anstandsverletzung wird in der Öffentlichkeit begangen, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann.
2. Abschnitt
Öffentliches Baden
§ 2 Badekleidung
(1) Das öffentliche Baden (Wasser-, Luft- und Sonnenbaden) ist, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nur in üblicher Badekleidung gestattet.
(2) Öffentlich im Sinne des Abs. 1 ist.... (Ausnahmen blablabla) |
Also, lieber Herr stellv. Landespolizeikommandant Siegbert Denz: Nackig Baden ist bei Euch verboten (ob das der Bundesgesetzgebung standhält, sei mal dahingestellt).
Trotzdem tu ich es gerne im Wetterwinkel, am Rhein- und am Rohrspitz, und ganz rechts in diesem Kartenausschnitt ist es, tief im Schilf versteckt gar ausnahmsweise erlaubt: in Fussach.
http://www.mapplus.ch?x=764046&y=262624&zl=13 (Ein Bisschen Geduld bitte, die Kartenlinks sind nicht grad schnell)
Nacktwandern hingegen ist nicht verboten:
Wo ein "grösserer Personenkreis" uns wahrnehmen könnte, sind wir ohnehin bekleidet. Kleinere Personenkreise haben es bisher stets unbeschadet überlebt, selbst im Montafon und im Bergenzerwald am Sibratsgfäll.
Weil die Bedingung gem. §1 Abs. 3 nicht erfüllt sind, braucht gar nicht geklärt zu werden, ob nacktes Wandern eine Verletzung des "öffentlichen Anstandes" sei.
Alpinpolizist Alster sieht das schon richtig.
@Gerd Kravaztki
Horst hat recht: Die Nacktwanderwege Vorarlbergs sind in den Karten 1:25:000 übersichtlich dargestellt:
Guck mal hier, die Schesaplana, 2964müM :
http://www.mapplus.ch?x=772627&y=213620&zl=15
"Do kannst mit'm Radl nauf", hat mir der Hüttenwirt gesagt. Stimmt fast.
Doch Vorsicht: Da oben gibt es meist einen "Grösseren Personenkreis", der Abstieg sollte somit ins nudistische Asyl auf der sicheren Bündner Seite stattfinden ;-)
Es geht noch höher hinauf im Vorarlbergischen, zudem ohne "grösseren Personenkreis": Der Piz Buin 3312müM ist aber für Wanderer nicht erreichbar*, wie auf diesem herrlichen Kartenausschnitt leicht erkennbar ist:
http://www.mapplus.ch?x=804340&y=191603&zl=15
Ich ffeu mich, wieder mal in Vorarlberg wandern zu gehen und warte auf Deine Vorschläge, lieber Gerd. Auf die Hohe Kugel oder n den Bregenzer Wald?
Bis bald im Vorarlberg
Puistola
*Vorsicht: Auf den Gletschern geht Nackig nur mit allerbestem Sonnenschutz und Bergführer!
"Piz Buin"-Sonnenöl stinkt mächtig. Puistola empfiehlt bei seinen TV-Auftritten "Ultrasun"-Parfumfrei. _________________
carpe diem, quam minimum credula postero.
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krawatzki
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 96

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Re: Lust auf Vorarlberg: Nacktwandern nicht verboten!
Hoi Puistola,
hast Du Dir mal den Text komplett durchgelesen?
Auch von wann das Sittenpolizeigesetz ist?
Und erst die Saunaregellung:
"Die Inhaber von öffentlichen Heißluft- oder Dampfbädern, in denen die gleichzeitige Benützung durch Personen weiblichen und männlichen Geschlechts zugelassen ist, sind jedoch verpflichtet, auch eine nach Geschlechtern getrennte Benützung in jeweils ausreichendem Maße zu ermöglichen."
-> Nun wundere ich mich auch nicht mehr, dass das Gesetz noch auf einer alten Schreibmaschine geschrieben wurde.
Die gehen wirklich nicht mit der Zeit.
Grüße
Gerd.
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Puistola

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 2341
Wohnort: Moschtindien

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Re: Lust auf Vorarlberg: Nacktwandern nicht verboten!
| krawatzki hat folgendes geschrieben:: |
Auch von wann das Sittenpolizeigesetz ist?
Und erst die Saunaregellung:
"Die Inhaber von öffentlichen Heißluft- oder Dampfbädern, in denen die gleichzeitige Benützung durch Personen weiblichen und männlichen Geschlechts zugelassen ist, sind jedoch verpflichtet, auch eine nach Geschlechtern getrennte Benützung in jeweils ausreichendem Maße zu ermöglichen." |
Ich finde das sachlich vollkommen in Ordnung:
In den klassischen Sauna/Bastu/Banja-Ländern ist eine gemischte öffentliche Sauna undenkbar. Warum sich Männer vor Frauen (und umgekehrt) nackig zeigen müssen wenn sie gerne in die Schwitzkiste hocken wollen, sich aber getrennt umziehen oder duschen sollen, ist nicht verständlich.
Eine getrennte Kabine oder eine zeitliche Trennung an mindestens einem Wochentag finde ich eine Selbstverständlichkeit.
Manchenorts glaubt man es eben, es brauche Gesetze, um Selbstverständlichkeiten durchzusetzen (Merke: ein gründliches Ösi-Gesetz sprich nicht von "Frauen und Männern", sondern von "Personen weiblichen und männlichen Geschlechts". Mit solchem Schwurbelstil verdecken Bürokraten, dass sie im Grunde nix denken, sondern an Legiferiferier-Dünnschiss leiden)
Wenn der Markt erweist, dass niemand "getrennt" saunieren will, ist es "ausreichend", keine getrennte Möglichkeit anzubieten. Ob dieser Gedanke im Bregenzer Landtag mal aufgeblitzt ist?
Es ist fast nicht zu fassen, wie unsorgfältig dieses Gesetz formuliert ist, es ist so voll von Gummi-§§. Armes West-Ösi-Land, was für Gesetze gibst Du Deinen Bürgern im 21. Jhdt (20050722)!?
Puistola _________________
carpe diem, quam minimum credula postero.
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