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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 26 April 2018 13:17 |
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Autor
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FKKManfred
Ehemaliger User
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Hallo Fröschin, schade, daß dieser interessante Beitrag so wenig Widerhall im Forum fand, ganz im Gegensatz zu mach unsäglichem egomanischen Gelaber.
Ich habe zu dem Thema einen Geo-Artikel gelesen und kann ihn auch nach Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis bestätigen. Was Kindern angetan wurde, kann man später leider nicht wiedergutmachen. Das hat für mich auch direkte Konsequenzen beispielsweise im Strafrecht.
LG
Manfred
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riedfritz
Geschlecht: 
Alter:71
Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 1760
Wohnort: Rieden

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Folgen
FKKManfred: Zitat: | Das hat für mich auch direkte Konsequenzen beispielsweise im Strafrecht. |
Inwiefern kannst du das Strafrecht beinflussen, sodaß dies "auch direkte Konsquenzen im Strafrecht" hat.
Bist Du Richter oder im Justizministerium?
Viele Grüße
Fritz
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FKKManfred
Ehemaliger User
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Strafrecht
Natürlich kann ich das Strafrecht nicht beeinflussen, fände es aber nur gerecht, wenn diese neuen Erkenntnisse beispielsweise beim Strafmaß berücksichtigt werden würden. Ein Schizophrener wird als Kranker anerkannt und ist mehr oder minder vogelfrei, kommt dann eben nach Mord in eine geschlossene Abteilung und wird nach drei Jahren als geheilt entlassen.
Jemand, der als Kind schwer mißbraucht, vernachlässigt oder gedemütigt wurde ist hingegen für seine Taten als Erwachsener voll strafmündig, obwohl er die Verletzungen sein Leben lang mit sich herumschleppt. Da läßt sich nichts wegtherapieren.
LG
Manfred
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Ralf-abc
Ehemaliger User
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Re: Strafrecht
FKKManfred hat folgendes geschrieben:: |
Jemand, der als Kind schwer mißbraucht, vernachlässigt oder gedemütigt wurde ist hingegen für seine Taten als Erwachsener voll strafmündig, obwohl er die Verletzungen sein Leben lang mit sich herumschleppt. Da läßt sich nichts wegtherapieren. |
Mißbrauch in der Kindheit des Täters kann bei der Urteilsbegründung sehr wohl als strafmindernd bewertet werden.
Zitat: | Ein Schizophrener wird als Kranker anerkannt und ist mehr oder minder vogelfrei, kommt dann eben nach Mord in eine geschlossene Abteilung und wird nach drei Jahren als geheilt entlassen. |
Übliches Stammtischgeschwätz von Leuten, die eine Verschärfung des Strafrechts verlangen, aber von der Thematik keinerlei Ahnung haben
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Tim007
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 7783
Wohnort: Bremen

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Ich halte den Hinweis auf das Strafrecht auch für problematisch.
Vor Jahren, ich hatte es vielleicht schon einmal erzählt, hatte ich als Zuschauer einem Strafprozess beigewohnt.
Es ging um einen stark übergewichtigen, linkischen Vergewaltiger.
Ein Gutachten war erstellt worden. Die Gutachterin berichtete von einer schweren Kindheit des Täters. Sexueller Missbrauch in der Kindheit, zerrüttete Famlienverhältnisse, Heim, weggelaufen, unter Brücken geschlafen, kleinere Delikte, wieder Heim, wieder weggelaufen, Vergewaltigung als Ausdruck seines durcheinandergeratenen Sexuallebens etc.
Zum Schluss hatten alle Tränen in den Augen. Armer Kerl ...
Wer im Eifer des Gefechts vergessen worden war, war das Opfer, die junge Frau, die sicherlich ihr ganzes Leben unter der Tat leiden wird.
Natürlich werden die Hintergründe bei der Strafbemessung eine Rolle spielen. Trotzdem darf man sich nicht dazu verleiten lassen, solchen Typen strafrechtlich zuviel Verständnis entgegenzubringen. Das ist gefährlich. Auch der Kerl, der den späteren Täter in der Kindheit sexuell missbraucht hat, wird unter Umständen ähnliche Erfahrungen in der Kindheit gesammelt haben.
Letztlich muss man sich entscheiden: Ist jeder Mensch nur das Opfer seiner Gene/Umwelt oder hat er doch einen freien Willen, etwa die Wahl, Straftaten zu begehen oder zu unterlassen? (Und ist es nicht so, dass alle einen "Schaden" haben, die sich zu solchen Taten hinreißen lassen?)
Um eine Verschärfung des Strafrechts geht es noch nicht einmal. Der Strafrahmen sollte nur voll ausgeschöpft werden bei solchen Taten. ALLEN Tätern gegenübern. Rigoros.
Tim
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Puistola

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 5271
Wohnort: Nicht weit vom Alpstein

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Rigoros?
Tim007 hat folgendes geschrieben:: | ... schweren Kindheit des Täters. Sexueller Missbrauch in der Kindheit, zerrüttete Famlienverhältnisse, Heim, weggelaufen, unter Brücken geschlafen, kleinere Delikte, wieder Heim, wieder weggelaufen, Vergewaltigung als Ausdruck seines durcheinandergeratenen Sexuallebens etc.
Zum Schluss hatten alle Tränen in den Augen. Armer Kerl ...
Wer im Eifer des Gefechts vergessen worden war, war das Opfer ...
Der Strafrahmen sollte nur voll ausgeschöpft werden bei solchen Taten. ALLEN Tätern gegenübern. Rigoros.
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Ja!, verdammt nochmal: Armer Kerl!
Es ist die Aufgabe der Verteidigung, die Hintergründe der Tat nach Strafminderndem abzuklopfen. Es ist die Aufgabe von Gutachten, den Hintergrund des Täters und der Tat auszuloten.
Da mögen "Alle", inklusive Tim, dem Prozessbeobachter, Tränen in den Augen gehabt haben, auch die Richter, und vielleicht gar zurecht.
Die Richter aber haben dann ein Urteil zu fällen:
Tränen weg, das Vorgetragene abwägen, das Recht auslegen, Urteil fällen und Strafmass innerhalb des Strafrahmens bemessen.
Wozu braucht es überhaupt eine Verteidigung und eine Verhandlung, wenn das Strafmass ohnehin schon von guten Christen wie Tim auf Höchststrafe festgelegt ist?
Freislers Volksgerichtshof war rigoros. Ein Vorbild für Christen?!
Angewidert von solcher Selbstgerechtigkeit
grüsst
Puistola
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Tim007
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 7783
Wohnort: Bremen

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@ Puistola:
Seltsam.
Von Dir habe ich keine andere Antwort erwartet.
Interessant, wo Deine Sympathien liegen.
Im äußersten Maße angewidert
grußlos
T.
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Tim007
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 7783
Wohnort: Bremen

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Puistola

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 5271
Wohnort: Nicht weit vom Alpstein

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Tim007 hat folgendes geschrieben:: | @ Puistola:
Seltsam.
Von Dir habe ich keine andere Antwort erwartet.
Interessant, wo Deine Sympathien liegen.
Im äußersten Maße angewidert
grußlos
T. |
Ich habe das Opfer nicht vergessen, ich habe es lediglich nicht erwähnt.
Hier geht es um den Prozess, und da geht es um die Tat, den Angeklagten, nur am Rande um die Nebenklägerin, das Opfer.
Die Opferhilfe ist ein anderes Thema, zu dem ich nichts sagen kann, mangels Wissen.
Keine Frage, dass diese Frau leidet, dass ihr schweres Unrecht getan wurde, dass sie wohl auch der Hilfe bedarf.
Rache hilft ihr nichts. Das Strafrecht ist nun mal nicht vom Racheengel geschrieben worden, und das ist gut so.
Ich habe nichts dazu gesagt, ob in diesem Fall die Höchststrafe angemessen sei oder nicht.
Dass da ein " armer Kerl" vor Gericht stand, habe ich aus Deinen Schilderungen entnommen.
Jeder, der zum Mittel der Vergewaltigung greift, um "Befriedigung" zu erhalten, ist ein armer Kerl.
Ob das dann strafmindernd sei, steht auf einem anderen Blatt.
Es steht mir nicht zu, darüber zu urteilen, ebensowenig wir Dir, Tim.
Das steht einzig und allein dem Gericht zu, auf der Basis des Gesetzes.
Dabei hat es - sehr im Gegensatz zu Deinem perversen Vorschlag und Freislers Praxis - auch die Verteidigung zu hören.
Danke, dass Du mir Deinen Gruss ersparst,
Puistola
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Tim007
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 7783
Wohnort: Bremen

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@ Puistola:
Deine Relativierungsversuche sind nur peinlich.
Falls Du auch nur etwas Ahnung hättest, wüsstest Du, dass ohnehin keine Verurteilung aus Rachegründen erfolgen darf. Etwas Gegenteiliges ist von mir niemals behauptet worden.
Und nett ist es, dass Du auf einmal doch den Opferschutz entdeckt hast. Gut, dass Du kein Richter bist.
Da ich seinerzeit über den Fall zu schreiben hatte, lag zudem eine intensive Befassung vor. Insofern maße ich mir sehr wohl an, den Fall zu bewerten. Er war völlig aus dem Ruder gelaufen.
Gerade bei Sittlichkeitsdelikten kommen die Opfer zu kurz. Und das Verharmlosungsgetue ist unausstehlich. Deines auch.
T.
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Tim007
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 7783
Wohnort: Bremen

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@ Puistola:
Ralf hatte zutreffend darauf hingewiesen, dass es keiner Strafverschärfung bedürfe.
So ist es auch.
Der Strafrahmen reicht aus. Wenn dieser bei Taten, unter denen das Opfer lebenslang leidet, konsequent ausgeschöpft werden würde, wäre bereits viel gewonnen. (Therapie steht dem nicht entgegen. Sicherungsverwahrung aber auch nicht.)
Dir bleibt zu wünschen, dass keine nahen Angehörigen von Dir jemals Opfer eines so "armen Kerls" werden.
Im Übrigen besteht diesseits keine Bereitschaft, auf Freislerniveau weiter mit Dir zu diskutieren.
Ignore.
T.
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Ralf-abc
Ehemaliger User
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Tim007 hat folgendes geschrieben:: | Um eine Verschärfung des Strafrechts geht es noch nicht einmal. Der Strafrahmen sollte nur voll ausgeschöpft werden bei solchen Taten. ALLEN Tätern gegenübern. Rigoros. |
'tschuldigung, Tim, aber diese Forderung liest sich so ultimativ.
Ich denke, es ist gut, dass wir im deutschen Rechtswesen immer auch einen Entscheidungsspielraum der Richter haben. Das führt sicherlich manchmal zu Fehlurteilen. Aber den Strafrahmen generell voll auszuschöpfen, wäre genau so wenig angemessen.
Es muss eine Möglichkeit geben, mildernde Umstände berücksichtigen zu können. Das darf nur nicht so weit führen, dass diese mildernden Umstände höher gewertet werden, als eine evtl. Wiederholungsgefahr. Wenn diese Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dann muss der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten der einzige relevante Faktor für die Urteilsfindung sein.
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