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Aktuelles Datum und Uhrzeit: 24 April 2018 06:53 |
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Nackidei

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 2346
Wohnort: Außerhalb eines FKK-Geheges (Freigänger)

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Ok, nun soll Schluss sein mit der Gartenarbeit (s. Beitrag von Kartunger). Kommen wir auf das Nacktwandererlebnis von nacktopa zurück. Nacktopa hat da aber Glück gehabt, auf zwei gut gelaunte Polizeibeamte getroffen zu sein. Normal ist anders. Wir haben in unserem Freundeskreis eine Polizeibeamtin. Sie kennt ähnlich gelagerte Fälle von einem in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Baggersee mit einem unmittelbar angrenzenden Wald (ist auch mein Badesee ). Da kommt es hin und wieder vor, dass sich FKK-Badegäste vom See nackt in den Wald wagen, d.h. dort z.B. eine Runde laufen. Nun wird dieser Wald aber auch viel von Spaziergängern und Ausflüglern genutzt. Die Folge ist, dass hin und wieder aufgeregte Leute die Polizei anrufen und einen "Exhibitionisten" melden. Der oder die Wachhabende versucht zunächst, die bzw. den Anrufenden zu beschwichtigen und den Fall als vollkommen harmlos darzustellen. Läßt dann aber der Anrufer bzw. die Anruferin nicht locker, weil sie/er sich in irgend einer Form belästigt oder gar bedroht fühlte, hilft es nichts. Dann wird ein Streifenwagen hingeschickt. Meistens ist dann aber von dem "Übeltäter" nichts mehr zu sehen. Wird aber der "nackte "Waldläufer" noch in flagranti erwischt, werden in jedem Fall die Personalien aufgenommen oder, wenn keine Ausweispapiere vorhanden, das KFZ-Kennzeichen notiert. Ist auch das nicht möglich, weil der FKKler z.B. mit dem Rad zum See gefahren ist, werden die Angaben zur Person und Wohnsitz per Funk mit der Meldedatei abgeglichen. Komme der FKKler den Polizeibeamten aber ungehobelt, frech oder sogar beleidigend daher, heißt es mitkommen aufs Revier. In eine solche Situation ist unsere Freundin aber noch nicht geraten.
Aber: Der Vorfall wird in jedem Fall mit den Personendaten des/der Betroffenen per EDV dokumentiert. Hintergrund: Es könnte ja sein, dass sich im Zusammenhang mit diesem "Fall" noch weiteres ergibt, nämlich besagter FKKler evtl. nochmals und dann evtl. in strafrechtlich relevanter Form aufgefallen ist. Dieses Dienstprotokoll ist nicht gleichzusetzen mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und rechtmäßig!
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Klaus_59
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5424

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Nackidei hat folgendes geschrieben:: | Die Kette ist mir auch schon wiederholt vom Schwert gerutscht, |
Das sollte wirklich nicht passieren. Wenn die Kette nicht reißt, kann sie eigentlich nicht vom Schwert rutschen, wenn die Spannung stimmt. Ich mache ab und zu auch mal zwei, drei Schnitte nackt, aber niemals ganze Bäume. Das ist sogar mir zu gefährlich, und das will schon was heißen. Ich hab mal vor Jahren mit der Auslaufenden Kette, ohne Gas, ganz leicht mein Schienbein berührt. Das war im Winter und ich trug eine Jogginghose mit einer von diesen grünen langen Bundeswehr-Unterhosen, und das ging trotzdem durch. Da hab ich dann doch mal eine Schnittschutzhose gekauft.
Gegen die Feststellung der Personalien ist nichts einzuwenden, oder?
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Klaus_59
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5424

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Nackidei hat folgendes geschrieben:: | Es gibt aber ja Menschen, die großen Wert darauf legen, nicht in irgendwelchen Datenbanken verewigt zu werden. |
Dann müssen die sich so verhalten, dass sie da nicht rein kommen. Stellt sich die Frage, ob jemand, der nie irgendwie Auffällig war, vielleicht gerade dadurch auffällig ist.
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Nackidei

Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 31.07.2009
Beiträge: 2346
Wohnort: Außerhalb eines FKK-Geheges (Freigänger)

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Pullover hat folgendes geschrieben:: |
Nein, da muss ich dir widersprechen. Die Personalien werden nur aufgenommen, falls der Anrufer im Nachhinein noch Anzeige erstattet. Dann muss der beweisen, dass eine Belästigung vorlag. |
Das kannst du nicht pauschal sagen. Da gibt es mit Sicherheit Dienstvorschriften, die vielleicht auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Und es ist richtig, dass der Anrufer noch im Nachhinein Anzeige erstatten kann, also auch, wenn er bereits zu Hause ist. Und deshalb nimmt die Polizei , zumindest bei uns, in einem Fall, wo es evtl. noch zu einer Anzeige kommen könnte, die Personalien der Beteiligten auf..
Stelle dir vor, der im Eingangsbeitrag besagte und von der Polizei "gestellte" FKKler hat sich strafrechtlich vor oder nach diesem Vorfall etwas zuschulden kommen lassen (sexuelle Belästigung oder gar Schlimmeres). Was machen wohl die Medien daraus, wenn sich herausstellt, dass die Polizei aufgrund besagten Anrufes den Mann bereits gestellt aber ohne die Personalien festzuhalten wieder laufen ließ.
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Pullover

Geschlecht: 
Alter:50
Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 3501
Wohnort: Herne in Westfalen

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Nackidei hat folgendes geschrieben:: | ... Und deshalb nimmt die Polizei , zumindest bei uns, in einem Fall, wo es evtl. noch zu einer Anzeige kommen könnte, die Personalien der Beteiligten auf.. ... |
Genau das, was ich gesagt habe.
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Aber wie schon so oft hier durchgekaut; Nacktheit in der Öffentlichkeit ist schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
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Du hattest geschrieben, du kennst einen Badesee, wo in der Nähe ein Wald ist, wo dann auch die Fkk-Badenden den Wald zum nackig spazieren gehen nutzen und dann eben auf bekleidete Spaziergänger stossen. Könntest du mal schreiben, wo das ist?
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Schöne Grüsse aus Herne, der Wilhelm.
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harzkowski
Ehemaliger User
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Nackt oder nicht nackt, das ist hier die Frage,
meint
harzkowski
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NaWa
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 20.04.2013
Beiträge: 70
Wohnort: Potsdam

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fragt sich nur was das für ein Mensch ist der die Polizei angerufen hat.
Früher wurden wir als "Petze" bezeichnet, wenn man in der Schule sagte: "Herr Lehrer ich weis wer das war...."
Warum also in brauchen erwachsene Menschen immer die Schutzbedürftigkeit der Polizei? (Ausser bei Verbrechen)
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